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   BGH, 20.02.1979 - 1 StR 606/78   

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BGH, 20.02.1979 - 1 StR 606/78 (https://dejure.org/1979,6061)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1979 - 1 StR 606/78 (https://dejure.org/1979,6061)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1979 - 1 StR 606/78 (https://dejure.org/1979,6061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Strafantragsfrist - Verurteilung wegen zweier rechtlich zusammentreffender Vergehen - Einschalten von zwei Personen zum gleichen Täuschungszweck - Mehrheit von Versuchshandlungen - Strafaussetzung zur Bewährung - Anstiftung zur Falschaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 20.02.1979 - 1 StR 606/78
    Hierzu bedarf es jedoch noch weiterer Feststellungen, insbesondere zur Frage des Gesamtvorsatzes (vgl. dazu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 20.02.1979 - 1 StR 606/78
    Wenn die Strafkammer darin, daß der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte, der ein tadelloses Vorleben geführt haben soll, sich ohne eigenes Interesse und aus bloßer Gefälligkeit zu der ihm zur Last gelegten Straftat hat verleiten lassen (UA S. 30), außergewöhnliche Milderungsgründe sieht, die die Strafaussetzung rechtfertigen, erscheint dies vertretbar (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 137/76).
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1979 - 1 StR 606/78
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß die Bestimmung des § 157 StGB auch dann anwendbar ist, wenn die Abwendung der Gefahr einer Bestrafung nicht der alleinige oder der Endzweck gewesen ist (BGHSt 2, 379; BGH NJV 53, 1479; BGH, Urteil vom 28. April 1971 - 2 StR 658/70).
  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 658/70

    Ausreichende Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht - Milderung der Strafe des

    Auszug aus BGH, 20.02.1979 - 1 StR 606/78
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß die Bestimmung des § 157 StGB auch dann anwendbar ist, wenn die Abwendung der Gefahr einer Bestrafung nicht der alleinige oder der Endzweck gewesen ist (BGHSt 2, 379; BGH NJV 53, 1479; BGH, Urteil vom 28. April 1971 - 2 StR 658/70).
  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 180/79

    Willkürliche Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Diesen Ausführungen tritt der Senat bei und verweist zusätzlich auf die in letzter Zeit in diesem Sinne ergangene weitere Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofes, u.a. Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 506/78 -, 17. Januar 1979 - 3 StR 477/78 -, 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78, 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78 -, 22. Februar 1979 - 1 StR 606/78 -, 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79 und vom 22. Mai 1979 - 5 StR 214/79 -.
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 262/79

    Falschaussage mit dem nicht alleinigen Zweck der Abwendung der Gefahr einer

    Die Strafmilderungsmöglichkeit des § 157 StGB kommt aber auch dann in Betracht, wenn die Abwendung der Gefahr einer Bestrafung nicht der alleinige oder der Endzweck der Falschaussage gewesen ist (BGHSt 2, 379; BGH NJW 1953, 1479; BGHSt 8, 301, 317; BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - 1 StR 606/78).
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